Spielfilm-Piraterie
Illegales Filesharing: Erste Anklage im Fall kino.to erhoben
Wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen in über einer Million Fälle hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden Anfang dieser Woche Anklage gegen den ersten der mutmaßlichen Betreiber von kino.to erhoben. Das berichten die Piratenjäger der GVU. Dem Beschuldigten wird die Mittäterschaft am diesem illegalen Filehoster-Portal-System vorgeworfen.
Die Anklage vor der großen Strafkammer beim Landgericht Leipzig ist Folge einer internationalen Durchsuchungsaktion gegen kino.to unter der Leitung der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) am 8. Juni dieses Jahres. In deren Verlauf beschlagnahmten die Beamten die Domain von kino.to sowie die Server mehrerer Streamhoster und verhaftete 13 Personen. Sechs dieser Tatverdächtigen sitzen bis heute in Haft, darunter der nun Angeklagte.
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) hatte am 28. April 2011 Strafantrag gestellt. Nach intensiven Ermittlungen in den letzten Monaten eröffnet die Generalstaatsanwaltschaft Dresden mit der nun erhobenen Anklage eine Reihe von Verfahren gegen die Mittäter des Systems kino.to. Die Anlagen dieser ersten Anklageschrift, in denen die Urheberrechtsverletzungen dokumentiert sind, umfassen etwa 15.000 Seiten. Die GVU hatte das illegale Angebot schon seit 2008 im Visier. kino.to bestand aus der bekannten Portalseite und mehreren Streamhostern, die zum Teil von den Portalseitenverantwortlichen selbst betrieben wurden. Auf den Streamhostern lagen illegale Kopien von zuletzt mehr als 30.000 Einzeltiteln aktueller Kinofilme, älterer Produktionen sowie TV-Serien. Diese Raubkopien waren ausschließlich über Links auf der Portalseite www.kino.to für Internetnutzer erreichbar.
Werbebanner für Abzockeseiten Viele der Titel waren auf mehreren Streamhostern abgespeichert, so dass auf der Portalseite pro Film oder Serie bis zu 24 Links zu Kopien des entsprechenden Titels zu finden waren.Für Film- und Serien-Nachschub auf den Streamhostern hatten die Portalseitenbetreiber nach GVU-Erkenntnissen so genannte Uploader engagiert und für die bestellten Raubkopien auch bezahlt. Umfangreiche Indizien begründeten zudem den Anfangsverdacht, dass so genannte Freischalter die Veröffentlichung der Links zu diesen Dateien nach einer Qualitätskontrolle vornahmen. Diese Freischalter wurden nach GVU-Erkenntnissen ebenfalls von den Portalseitenbetreibern für diese Tätigkeit entlohnt. Sowohl auf der Portalseite als auch auf den Eingangsseiten der Streamhoster waren Werbebanner geschaltet, die laut GVU zumeist zu so genannten Abofallen und Abzockseiten führten. Die Einnahmen aus diesen Werbemitteln und weiteren Provisionen stellten nach GVU-Erkenntnissen das eigentliche Ziel der kino.to-Verantwortlichen dar. Um dieses Ziel zu erreichen, brauchten die Betreiber attraktive Inhalte, die möglichst viele Nutzer anlocken. Die Filme und TV-Serien seien damit nur Mittel zum Zweck bei diesem Geschäftsmodell gewesen, so die Piratenjäger aus Berlin.
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