Bundesliga & Champions League
Sind Live-Streams legal? - Das sagt der Anwalt
Sind Live-Streams zur Champions League und zur Bundesliga auf Websites wie streamhub.hk, bundesliga-streams.net und mehr legal? Wir haben einen Anwalt gefragt: Der Kölner Urheberrechtsexperte Christian Solmecke klärt auf.
Sind Websites wie streamhub.hk oder bundesliga-streams.net legal? Die Frage ist angesichts des indirekten Angebots an Live-Streams etwa zur Champions League oder der Bundesliga berechtigt. Wir haben den Kölner Anwalt Christian Solmecke befragt. Er ist Experte in Sachen Urheberrechtsfragen und bei der Kanzlei Wilde Burger & Solmecke auf die Beratung der Online-Branche spezialisiert.
Der Jurist hat bereits zuvor am Filesharing-Fall kino.to erklärt, welche rechtlichen Hintergründe beim Nutzen von Online-Streaming-Angeboten und Download-Portalen zu beachten sind. Dazu haben wir ein Video für Sie, dass die Thematik in wenigen Minuten leichtverständlich präsentiert. Sie finden es im unteren Teil dieser Meldung.
Wir fassen zuerst die Aussagen zu kino.to für Sie zusammen und übertragen diese auf die aktuellen Fußball-Angebote. Vorab: Das Hochladen - also das proaktive Anbieten - von Filmen sowie Live-Streams ist illegal. "Ob das reine Konsumieren illegal ist, ist unter Juristen sehr umstritten", sagt Solmecke. Er ist der Meinung, dass sich Nutzer durch die Nutzung von Streams nicht strafbar machen. Hilfreich sei es, wenn die Regierung in Sachen "Streaming-Portalen" Rechtssicherheit schaffen würde. Bislang sei dem Anwalt jedenfalls kein Fall bekannt, in dem gegen Nutzer von Livestream-Portalen vorgegangen wurde.
Streaming vs. Peer-2-Peer
Aus Sicht des Anwalts mache es einen großen Unterschied, ob ein Nutzer ein Angebot lediglich anschaut oder es sich auch dauerhaft herunterlädt. Im ersten Fall handelt es sich zwar auch um einen Download, doch dieser sei lediglich eine flüchtige Kopie im (Arbeits)Speicher. Diese Kopie "soll nach dem Willen des Gesetzgebers privilegiert werden", schrieb uns Solmeckes Kanzlei auf eine entsprechende Anfrage. In jedem Fall sei Vorsicht geboten: vor allem bei nötiger Zusatzsoftware, die häufig nach dem P2P-Prinzip (Peer-to-Peer) funktioniert. Dabei handelt es sich um die gleiche Technik, die auch beim Einsatz klassischer Filesharing-Programme Verwendung findet. In diesem Fall konsumiert der Nutzer nicht nur, sondern verbreite Inhalte gleichzeitig auch weiter. Dies sei laut Christian Solmecke strengstens verboten. Das zugrunde liegende FAQ zu kino.to lesen Sie hier. Ein passendes Video finden Sie im Folgenden.
Fußball-Bundesliga per Live Stream - illegal? - Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke Köln
Über Christian Solmecke und Wilde Burger & Solmecke
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