Wer aufzeichnet, zahlt

Interviews zum Thema: Gebühren für Überspielungsrechte

11.4.2012 von Volker Straßburg und Andreas Greil

ca. 5:40 Min
Ratgeber
  1. Überspielungsrechte: Streit um neue Tarife
  2. Interviews zum Thema: Gebühren für Überspielungsrechte

Interview Rainald Ludewig


Rainald Ludewig
Rainald Ludewig, Sprecher der Arbeitsgruppe Recht des ZVEI-Fachverbandes Consumer Electronics und Chefjustiziar von Panasonic Deutschland
© Hersteller/Archiv

Video-HomeVision: Zur Debatte stehen die Höhe der Abgabe und der Zeitraum, für den sie zu leisten sein soll. Warum liegt die ZPÜ aus Sicht der Industrie falsch?

Rainald Ludewig: Die von der ZPÜ geltend gemachten Vergütungsforderungen sind durchweg zu hoch. Darüber hinaus können wir nicht akzeptieren, dass die ZPÜ ihre Forderungen rückwirkend erhebt. Das Urheberrechtsgesetz stellt zur Bestimmung der Vergütungshöhe klare Kriterien auf: Entscheidend sind das Maß der tatsächlichen Nutzung der Geräte für Privatkopien und das angemessene Verhältnis zum Ertrag des Herstellers aus dem Verkauf des Geräts.

Die ZPÜ ignoriert diese Kriterien. Sie berechnet die Vergütung wie bei einer professionellen Erstverwertung von Urheberrechten wie etwa bei einem Musiklabel, das die Stücke weiterverkauft. Die Pauschalabgabe kann jedoch nur einen Bruchteil einer echten Lizenzgebühr betragen. Rückwirkende Forderungen sind verfassungsrechtlich nicht zulässig. Es besteht für sie auch kein Bedarf.

Der Hersteller als Dritter kann nur herangezogen werden, wenn er die geleistete Vergütung dem wirklichen Nutzer über den Produktpreis weiterberechnen kann. Bei rückwirkenden Forderungen ist dies naturgemäß ausgeschlossen.

Video-HomeVision: Wie lauten im Gegenzug die Forderungen der Industrie?

Rainald Ludewig: Wir fordern eine Rückbesinnung auf die ratio des Gesetzes. Einst gab es keinen gangbaren Weg für den Urheber, etwas für die Aufnahme seines Werks durch den Privatnutzer zu erlangen. Heute bestehen alle Möglichkeiten der Individuallizenzierung und des digitalen Rechtemanagements. Sie werden umfassend genutzt: im Internet sowie im digitalen Fernsehen und Rundfunk.

Auch wenn viele Anbieter aus Marketinggründen darauf verzichten, darf nicht der Hersteller als "Zwangssponsor" zahlen müssen. Online- und Digital-Broadcasting-Inhalte müssen also bei der Feststellung der relevanten Nutzung von Speichermedien außer Betracht bleiben.

Video-HomeVision: Sind die Abgaben von der Industrie im Grundsatz akzeptiert?

Rainald Ludewig: Wir halten die Abgaben grundsätzlich für nicht mehr zeitgemäß. Dennoch sind wir bereit, für eine gewisse Zeit für den immer kleiner werdenden Anteil der klassischen Privatkopien noch eine solche Vergütung zu leisten. Ausschließlich die öffentlich erhobenen maßlosen Forderungen der Verwertungsgesellschaften erzwingen Gerichtsverfahren.

Video-HomeVision: Abgaben gab es schon immer. Muss der Kunde seit jeher mit dem Produktpreis dafür geradestehen?

Rainald Ludewig: Als die Pauschalvergütung im Jahre 1965 eingeführt wurde, konnte man die Weitergabe an den Endkunden im Wege der Einpreisung voraussetzen. Damals gab es noch die Preisbindung, die dies sicherstellte. Heute trägt das Risiko allein der Hersteller. Die Weitergabe wird angesichts des Preiskampfes im Handel immer schwieriger.

Interview Erich Wulff

Eric Wulff
Erich Wulff, Direktor der ZPÜ
© Hersteller/Archiv

Video-HomeVision: Die Vergütung soll für Künstler und Industrie "angemessen" ausfallen. Nach welchen Kriterien lotet die ZPÜ aus, welcher Abgabenbetrag für beide Seiten angemessen ist?

Erich Wulff: Die von der ZPÜ veröffentlichten Tarife beruhen zum einen auf Ermittlungen des Umfangs der vergütungspflichtigen Nutzung der jeweiligen Produkte. Ferner liegen den Tarifen eigene Einschätzungen und Bewertungen der Verwertungsgesellschaften zum Wert der so ermittelten Nutzungen zugrunde.

Die Verwertungsgesellschaften haben ein Berechnungsmodell entwickelt, das sämtliche gesetzlichen Kriterien zur Bestimmung der Vergütungshöhe berücksichtigt, darunter auch, dass Hersteller und Importeure von Geräten und Speichermedien "nicht unzumutbar" beeinträchtigt werden und dass die Vergütungen "in einem angemessenen Verhältnis zum Preisniveau des Geräts und Speichermediums stehen" (§ 54 a Abs. 4 des Urheberrechtsgesetzes).

Video-HomeVision: Vor der Gesetzgebung von 2008 betrug die Abgabe für einen TV mit integrierter Festplatte 12 Euro. Ab 2010 sollen es 34 Euro sein. Wie ist diese Erhöhung angesichts fallender TV-Durchschnittspreise erklärbar?

Erich Wulff: Unter Anwendung des von den Verwertungsgesellschaften entwickelten Berechnungsmodells ergibt sich eine Vergütung von 34 Euro. Die bis zum 31.12.2007 geltenden, in der Anlage zu § 54 d Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes in der alten Fassung gesetzlich festgelegten Vergütungssätze spielen bei der Bestimmung der Höhe der nach neuem Recht geltenden Vergütung für Geräte und Speichermedien keine Rolle mehr.

Überdies muss berücksichtigt werden, dass diese bis 2007 geltenden Vergütungssätze über 20 Jahre keine Anpassung erfahren hatten. Diese Vergütungssätze können nicht als Vergleichswert zur Bestimmung der Angemessenheit der neuen tariflichen Vergütungen herangezogen werden.

Video-HomeVision: ZPÜ und Industrie sollen im Einvernehmen oder mithilfe der Schiedsstelle die Abgabenhöhe festlegen. Hält die ZPÜ die entsprechende Gesetzgebung für praxisgerecht?

Erich Wulff: Die Gesetzgebung hat am 1. Januar 2008 einen Systemwechsel vollzogen. Ziel der Neuregelung ist eine flexible Anpassung der Vergütungen an den Stand der Technik. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen die Rechteinhaber schnell die ihnen zustehenden Vergütungen erhalten und es sollte die Industrie keine den Gewinn mindernden Rückstellungen bilden müssen. Diese Erwartungen hat die Neuregelung bisher nicht erfüllt.

Auch nach vier Jahren seit dem Inkrafttreten des "zweiten Korbes" ist ein Ende der rechtlichen Auseinandersetzungen nicht abzusehen. Es muss daher damit gerechnet werden, dass die Rechteinhaber noch auf Jahre hinaus für die Mehrzahl vergütungspflichtiger Produkte keine angemessenen Vergütungen für das massenhafte Vervielfältigen ihrer Werke erhalten. Insoweit kann die neue Gesetzgebung nicht als gelungen angesehen werden.

Video-HomeVision: Für den Download eines Lieds bezahlt der Kunde bereits im Preis inbegriffene Abgaben. Für das Medium, auf dem das Lied landet, bezahlt er auch eine Abgabe. Belastet man den Kunden mehrfach?

Erich Wulff: Nein, es finden gerade keine Doppelvergütungen statt. Soweit Nutzungsbedingungen der Online-Anbieter von Musikwerken den Eindruck erwecken, der Verbraucher erwerbe auch eine Lizenz zur Anfertigung weiterer Vervielfältigungen des Downloads, ist dies irreführend. In der Praxis erhalten Online-Anbieter von Musikwerken von der GEMA eine Nutzungserlaubnis lediglich für die öffentliche Zugänglichmachung und für die Vervielfältigung der Werke.

Die Einräumung des Vervielfältigungsrechts deckt für den Verbraucher nur den ersten Download des Werkes ab. Die weiteren Vervielfältigungen auf andere Speichermedien oder Geräte sind von dem vom Verbraucher für den Kauf des Downloads entrichteten Kaufpreis somit nicht abgedeckt. Für diese weiteren Vervielfältigungen greifen die Ansprüche nach §§ 54 ff. UrhG.

Interview Dr. Till Kreutzer

Dr.Till Kreutzer
Dr. Till Kreutzer, Sachverständiger für Urheberrecht, Rechtsanwalt und Gründer des "i.e. - Büro für informationsrechtliche Expertise"
© Hersteller/Archiv

Video-HomeVision: Geht die ZPÜ-Abgabe zulasten der Verbraucher?

Dr. Till Kreutzer: Sie geht natürlich zulasten der Verbraucher, weil die Verbraucher die Abgabe bezahlen müssen. Dafür erhalten sie aber im Gegenzug die Befugnis, Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken zu privaten Zwecken herzustellen ("Privatkopien"). Die Abgabe ist notwendig, weil die Privatkopie sonst im Zweifel verfassungswidrig wäre. Sie stellt also einen Ausgleich verschiedener Interessen her, der im Grundsatz für alle Beteiligten eine gute Lösung ist.

Video-HomeVision: Der Industrie ist unter anderem die Höhe der Abgaben ein Dorn im Auge. Lassen sich aus Ihrer Sicht die ZPÜ-Forderungen nachvollziehen, oder werden Verbraucher und Industrie über Gebühr belangt?

Dr. Till Kreutzer: Diese Frage ist kaum zu beantworten, da die Verhandlungen wie auch die Entscheidungsgrundlagen seitens der ZPÜ sehr intransparent gestaltet sind. Man erfährt nur wenig von den Positionen der Verhandlungspartner. Es gibt bislang keine öffentlichen Protokolle, wie sich die Pauschalen zusammensetzen. Es ist auch unklar, inwieweit die jeweiligen Verkaufspreise der Geräte einkalkuliert werden, sofern innerhalb einer Gerätegattung größere Preisunterschiede bestehen.

Die ZPÜ liefert zudem keinen Gesamtbericht über die Verwendung ihrer Einnahmen sowie der Gesamtsumme. Ob der Verbraucher über Gebühr belastet wird, ist daher unklar. Eindeutig ist dagegen natürlich die Verhandlungsposition der Industrie. Sie will schon aus eigenem Interesse so wenig bezahlen wie möglich.

Video-HomeVision: Industrie und ZPÜ suchen zunächst Einvernehmlichkeit, im nächsten Schritt entscheiden die Gerichte. Kommen für Verbraucher, Industrie und Künstler auf diese Weise praxisgerechte Ergebnisse zustande?

Dr. Till Kreutzer: Die neue Gesetzgebung ist im Prinzip besser als die alte. Sie möchte einen Konsens zwischen den Parteien erwirken, die Festlegung der Tarife beschleunigen und Flexibilität im Umgang mit neuartigen Aufnahmemedien erreichen. Die Praxis sieht derzeit allerdings anders aus. Vor allem dauert die Einigung viel zu lange.

Der Staat sollte sich daher früher regulierend in die Verhandlungen einschalten können. Praxisgerecht werden die Ergebnisse letztlich sein. Wenn sich Industrie und ZPÜ nicht einigen, fällen die Gerichte auf Basis der Daten ein angemessenes Urteil. Und den Gerichten muss die ZPÜ jene Daten liefern, die sie der Öffentlichkeit vorenthält.

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